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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für die M//Card

(Fassung vom 01.12.2009)

 

1.  Voraussetzungen der Teilnahme

 

1.1 Die M//Card wird von der SWM Versorgungs GmbH, 80287 München herausgegeben. Sie ermöglicht es dem Inhaber der M//Card (Kunde), beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen der an der M//Card teilnehmenden Partnerunternehmen (M//Card Partner) Rabattgutschriften in Form von Bonuspunkten zu sammeln und weitere attraktive Leistungen in Anspruch zu nehmen, die von den M//Card Partnern angeboten werden.

 

1.2 Die Teilnahme an der M//Card setzt einen schriftlichen Antrag des Kunden mittels dem von den SWM oder einem M//Card Partner ausgegebenen Formular an die SWM voraus. An der M//Card kann jede private Person teilnehmen, die das 7. Lebensjahr vollendet hat. Hauptkarteninhaber müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung für die Teilnahme an der M//Card ist, dass der Kunde einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der M//Card besteht nicht.

 

1.3 Die Teilnahme an der M//Card erfolgt ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Teilnahmebedingungen, mit deren Geltung sich der Kunde einverstanden erklärt.

 

2.  Sammeln von Bonuspunkten

 

2.1 Kunden erhalten gegen Vorlage ihrer M//Card beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen der M//Card Partner und Zahlung in bar oder in einer der Barzahlung gleichkommenden Weise (z. B. Scheck, EC-Karte, Geldkartenzahlung) Rabattgutschriften, soweit der M//Card Partner dies festgelegt hat. Die Erfassung und Gutschrift kann ausschließlich mittels der M//Card durchgeführt werden. Nach Rechnungsstellung bzw. Beendigung des Kassiervorgangs ist eine Gutschrift der Bonuspunkte nicht mehr möglich.

 

2.2 Die Gutschrift wird elektronisch bei den SWM unter der jeweiligen M//Card Kartennummer registriert und dem zugehörigen Bonuspunktekonto zugeordnet. Die Bonuspunktekonten der Kunden werden von den SWM verwaltet. Die elektronischen Rabattgutschriften werden als Bonuspunkte geführt. Ein Bonuspunkt hat einen Gegenwert von 0,01 Euro.

 

2.3 Die teilnehmenden M//Card Partner, die Art und den Umfang der gutschriftfähigen Waren- und Leistungsgruppen sowie der Rabattgutschriften erfährt der Kunde aus den M//Card Kundeninformationen, über die Internetseite www.m-card.de oder direkt bei den M//Card Partnern. Maßgeblich ist im Zweifel die Festlegung des M//Card Partners.

 

2.4 Der Kunde kann die Bonuspunkte sammeln und nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 3 einlösen.

 

2.5 Die M//Card Partner behalten sich das Recht vor, die Erteilung der Gutschrift abzulehnen, wenn andere Vergünstigungen oder Rabatte gewährt werden oder wenn Leistungen im Rahmen von Sonderveranstaltungen oder Sonderaktionen (z. B. Schluss-, Räumungs- oder Jubiläumsverkäufen) angeboten werden.

 

2.6 Bei Rückgängigmachung eines Vertrags (z. B. durch Rücktritt, Anfechtung, Vertragsaufhebung), für den dem Kunden Bonuspunkte gutgeschrieben wurden, sowie für Fehlbuchungen und Missbrauch behalten sich die SWM und der betroffene M//Card Partner das Recht zur Stornierung der Punktegutschrift vor.

 

2.7 Über die Internetseite www.m-card.de kann der Kunde jederzeit seinen aktuellen Bonuspunktestand abfragen. Zusätzlich erhält der Kunde in regelmäßigen Abständen von den SWM eine Übersicht über seinen Bonuspunktestand.

 

2.8 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Bonuspunkteübersicht müssen spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang schriftlich bei den SWM geltend gemacht werden. Der Einwand gilt nur, wenn der Kunde seinem Widerspruch die entsprechenden, von den betroffenen M//Card Partnern erteilten Kassenbelege unter Angabe seiner M//Card Nummer beifügt. Erfolgt keine rechtzeitige Einwendung, gilt der ausgewiesene Bonuspunktestand als vom Kunden genehmigt. Hierauf wird der Kunde in der Bonuspunkteübersicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen. 

 

3.  Einlösen der Bonuspunkte

 

3.1 Die Bonuspunkte werden dem Kunden regelmäßig zur Verfügung gestellt, soweit die Summe der gesammelten Bonuspunkte mindestens 1.000 Bonuspunkte (entspricht 10,- Euro) beträgt. Die Auszahlung erfolgt in Form eines M//Card Wert-Gutscheins. M//Card Wert-Gutscheine können aus technischen Gründen nur über volle Zehnerbeträge (z. B. 10,- Euro, 20,- Euro, 30,- Euro) ausgestellt werden. Der M//Card Wert-Gutschein kann bei ausgewählten M//Card Partnern, bei denen der M//Card Inhaber Bonuspunkte sammeln kann, zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen eingelöst werden. Zur Einlösung des M//Card Wert-Gutscheins ist die Vorlage der zu diesem Wert-Gutschein gehörenden M//Card notwendig. Alternativ ist eine Einlösung des M//Card Wert-Gutscheins gegen Bargeld möglich. Hierfür muss der Wert-Gutschein unter Angabe der M//Card Kundennummer mit der Bankverbindung an die SWM geschickt werden.

 

3.2 Die SWM und die M//Card Partner sind berechtigt, gesammelte Bonuspunkte dem Kunden zunächst vorläufig auf sein Konto gutzuschreiben, so z. B., wenn eine Ware nach Anzahlung erst später voll bezahlt wird oder Widerrufs- und Rücktrittsrechte abgewartet werden müssen. Vorläufige Bonuspunkte werden auf dem M//Card Konto markiert. Der Kunde kann erst über die Bonuspunkte verfügen, wenn diese endgültig gutgeschrieben werden.

 

3.3 Die Bonuspunkte haben eine Gültigkeit von 36 Monaten ab Registrierung und verfallen mit Ablauf dieses Zeitraums.

 

4.  Teilnahmebeitrag, Partnerkarte, Juniorkarte, Kartenverlust

 

4.1 Die Teilnahme an der M//Card erfolgt ohne Teilnahmebetrag.

 

4.2 Personen, die mit einem M//Card Inhaber in einem Haushalt wohnen und das 7. Lebensjahr vollendet haben, können eine M//Card als kostenlose Partnerkarte beantragen. Bei unter 18-Jährigen muss der Erziehungsberechtigte den Antrag unterschreiben. Die beantragte Karte wird als Juniorkarte bezeichnet. Bei Beantragung einer M//Card als Partnerkarte kann der Kunde entscheiden, ob die Punkte auf sein Konto oder auf ein eigenes Konto des Inhabers der Partnerkarte gutgeschrieben werden sollen. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Teilnahmebedingungen auch für den Inhaber der Partnerkarte.

 

4.3 Die M//Card ist nicht übertragbar.

 

4.4 Bei Diebstahl oder sonstigem Verlust der M//Card kann eine Ersatzkarte beantragt werden.

5.  Nutzung von SMS und E-Mail

 

5.1 Hat sich der Kunde damit einverstanden erklärt, per E-Mail oder SMS über die Angebote der M//Card und der M//Card Partner informiert zu werden, ist der Kunde für die Sicherung des Zugangs zu den Services und zu seinen Nachrichten vor unbefugtem Zugriff Dritter verantwortlich.

5.2 Die SWM übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der versandten Bonuspunktestände, Informationen und Angebote. Dies gilt insbesondere auch für Informationen und Angebote der M//Card Partner. Die MCard GmbH übernimmt bei Angeboten keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit.

 

5.3 Die SWM haften nicht für Schäden, die möglicherweise durch für Services verwendete Software entstehen, es sei denn, diese Schäden wurden von den SWM oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

 

5.4 Die SWM übernehmen keine Haftung für Fälle, in denen der Kunde über den M//Card E-Mail-Newsletter auf fremde Homepages oder Inhalte weitergeleitet wird (z. B. durch Hyperlinks).

 

6.  Datenschutz

 

6.1 Die SWM sind berechtigt, die vom Kunden angegebenen Personendaten selbst oder durch ein von den SWM beauftragtes Unternehmen zu erheben, zu speichern und zum Zwecke der Durchführung der M//Card zu nutzen.

 

6.2 Die M//Card Partner sind berechtigt, anlässlich der Gewährung der Bonuspunkte die Daten des zugrunde liegenden Geschäfts zu erheben, zu speichern und zu nutzen. Diese Daten dürfen von den M//Card Partnern an die SWM oder an ein von den SWM beauftragtes Unternehmen zum Zwecke der Rabattgewährung übermittelt, dort gespeichert und genutzt werden.

 

6.3 Hat der Kunde auf seinem Antrag für die M//Card ausdrücklich sein Einverständnis erklärt, können die SWM bzw. das von den SWM beauftragte Unternehmen die Kundendaten für Marketingzwecke, insbesondere für Mailings und zu Zwecken der Marktforschung, verarbeiten, an die teilnehmenden M//Card Partner zur dortigen Verarbeitung übermitteln und nutzen. Der Kunde kann sein Einverständnis jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber den SWM widerrufen.

 

7.  Kündigung, Beendigung, Änderung dieser Bedingungen

 

7.1 Der Kunde ist berechtigt, seine Teilnahme an der M//Card jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Mitteilung an die SWM zu kündigen. Der Kunde muss seine M//Card in diesem Fall innerhalb einer Frist von 8 Wochen an die SWM zurückschicken. Ansonsten verfallen nach Ablauf dieser Frist die Bonuspunkte. Dem Kunden wird der Gegenwert der Punkte ausbezahlt, soweit dieser im Kündigungsschreiben seine Bankverbindung angegeben hat. Vorhandene Partner- und Juniorkarten verlieren bei Kündigung der Hauptkarte ebenfalls ihre Gültigkeit. Die durch die Partnerkarte gesammelten Bonuspunkte werden zusammen mit den durch den Hauptkarteninhaber gesammelten Punkten unter den genannten Bedingungen an den Kunden ausgezahlt.

 

7.2 Eine Kündigung durch die SWM ist jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen möglich.

 

7.3 Findet auf dem M//Card Konto länger als 36 Monate keine Bewegung (z. B. Gutschrift, Einlösung) statt, haben die SWM das Recht, das Konto aufzulösen.

 

7.4 Die MCard GmbH behält sich vor, die M//Card unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung der Belange des Kunden zu verändern, zu ergänzen oder einzustellen. 

 

7.5 Die SWM behalten sich ferner vor, diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen werden dem Kunden vorab schriftlich mitgeteilt und gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung gemäß Ziffer 7.1 kündigt oder die M//Card zur Erlangung von Bonuspunktegutschriften oder zur Einlösung von Bonuspunkten nutzt. Hierauf wird der Kunde in der Mitteilung noch einmal ausdrücklich hingewiesen.

 

8.  Übertragung der Rechte und Pflichten

 

Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von den SWM auf einen Dritten übertragen werden. Dies bedarf – außer wenn der Dritte ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff Aktiengesetz ist – der Zustimmung des Kunden, die nicht verweigert werden darf, wenn der Dritte die Gewähr dafür bietet, die Verpflichtung aus dem Vertrag erfüllen zu können.

 

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